UVV-Prüfung für Gabelstapler nach FEM 4.004 – bei Ihnen vor Ort
Jedes Flurförderzeug muss mindestens einmal im Jahr geprüft werden. Wir übernehmen diese Prüfung für Ihren gesamten Fuhrpark – direkt in Ihrem Betrieb, ohne dass Sie ein Gerät wegbringen müssen. Und wenn wir dabei einen Mangel finden, beheben wir ihn gleich im selben Termin.
Wer muss prüfen lassen – und wie oft?
Die Prüfpflicht trifft den Betreiber, also Sie als Unternehmen. Rechtliche Grundlagen sind die DGUV Vorschrift 68 (früher BGV D27) und die Betriebssicherheitsverordnung. Geprüft werden muss mindestens einmal jährlich, spätestens nach zwölf Monaten. Die Richtlinie FEM 4.004 legt fest, was dabei im Einzelnen kontrolliert wird; sie hat die frühere UVV-Prüfung abgelöst. Im Alltag werden beide Begriffe weiterhin synonym verwendet.
Betroffen sind nicht nur Gabelstapler, sondern alle Flurförderzeuge – also auch Hubwagen, Hochhubwagen, Schubmaststapler und Mitgängergeräte.
Was passiert, wenn nicht geprüft wird?
die folgen
Ohne gültige Prüfung tragen Sie als Betreiber das volle Haftungsrisiko. Kommt es zu einem Unfall, kann das versicherungsrechtliche Folgen haben und im Ernstfall persönliche Konsequenzen für die Verantwortlichen im Betrieb nach sich ziehen.
Hinzu kommt der praktische Aspekt: Verschleiß, der früh erkannt wird, ist deutlich günstiger zu beheben als ein Schaden, der sich über Monate aufbaut.
Volles Haftungsrisiko!
Persönliche Konsequenzen!
Unbemerkter Verschleiß!
Was wird bei einer UVV-Prüfung geprüft?
Hier einige Punkte die bei einer UVV-Prüfung geprüft werden:
Hubgerüst, Hubketten, Gabelzinken und Lastaufnahmemittel
Bremssystem, Betriebs- und Feststellbremse
Lenkung und Lenkmechanik
Rahmen und Fahrgestell auf Risse und Verformungen
Räder, Reifen und Felgen
Hydraulik und Hydraulikleitungen
Elektrische Ausrüstung, Not-Aus und Abschaltvorrichtungen
Fahrerplatz, Bedienelemente, Sicherheitseinrichtungen und Beschilderung
Anbaugeräte und Zusatzausrüstung
Ihr Vorteil: Reparatur im selben Termin
Für Kunden in unserer Nähe bieten wir regelmäßig einen kostenlosen Sichtcheck an. Wir schauen uns den Zustand Ihrer Stapler an, weisen auf beginnenden Verschleiß hin, bevor er teuer wird, und geben Ihnen konkrete Tipps – zum Beispiel wie sich in staubiger Umgebung die Standzeiten verlängern lassen. Sie zahlen dafür nichts und gehen keine Verpflichtung ein.
Was Sie nach der Prüfung erhalten
Nach bestandener Prüfung bekommt jedes Gerät die Prüfplakette mit dem nächsten fälligen Termin. Dazu erhalten Sie das Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen – mit Datum, Prüfumfang, Ergebnis und Prüfer. Damit ist Ihre Dokumentationspflicht erfüllt.
Erinnerungsservice: Sie verpassen keinen Termin
Auf Wunsch melden wir uns rechtzeitig vor der nächsten fälligen Prüfung bei Ihnen. Sie müssen sich den Termin nicht selbst notieren und riskieren keine Lücke in der Dokumentation.
Auch für Ihre Verbrenner-Stapler: die Abgasmessung
Für Flurförderzeuge mit Verbrennungsmotor ist zusätzlich eine regelmäßige Abgasmessung vorgeschrieben. Sprechen Sie uns an - wir stimmen die Termine so ab, dass möglichst wenig Aufwand für Sie entsteht.
So erreichen Sie uns am schnellsten
Am besten schicken Sie uns direkt ein Foto vom Stapler oder vom Typenschild mit – per WhatsApp oder über das Formular.
So können wir das benötigte Ersatzteil oft schon vor dem ersten Termin klären und kommen gleich mit dem richtigen Teil.
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